Winterdienst in Braunschweig – Schneeräumung & Streudienst
Schnee und Glätte kommen selten dann, wenn es gerade gut passt. Für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen bedeutet das trotzdem: Gehwege und Zugänge müssen rechtzeitig sicher gemacht werden.
Termine meist innerhalb von 24–72 Stunden
Fixpreis nach kurzer Klärung möglich
Foto-Update vor und nach dem Auftrag
Winterdienst
Sicher durch Schnee, Eis und Glätte.
Zwei Rechte Hände übernimmt den Winterdienst in Braunschweig für Gehwege, Zufahrten, Höfe und Stellflächen.
Wir räumen Schnee, beseitigen Glätte und streuen die vereinbarten Flächen – entweder im Rahmen eines Saisonvertrags oder nach individueller Absprache.
Damit Sie morgens nicht zuerst den Wetterbericht und danach die Schneeschaufel im Blick haben müssen.
Leistungen
Winterdienst für Grundstücke in Braunschweig
Nicht jedes Grundstück braucht denselben Winterdienst. Ein kurzer Gehweg vor einem Einfamilienhaus stellt andere Anforderungen als die Zufahrt eines Mehrfamilienhauses oder die Außenflächen eines Gewerbeobjekts.
Deshalb klären wir vor Beginn:
- welche Flächen betreut werden sollen;
- wo Schnee geräumt werden muss;
- welche Bereiche gestreut werden;
- ob ein einzelner Einsatz oder eine Betreuung über die Wintersaison gewünscht ist.
So wissen beide Seiten vorher, welche Leistungen vereinbart sind.
01
Schneeräumung von Gehwegen und Zufahrten
Wir räumen Schnee auf vereinbarten Gehwegen, Hauseingängen, Zufahrten, Hofflächen und Zugängen.
Besonders bei Mehrfamilienhäusern und vermieteten Objekten ist wichtig, dass häufig genutzte Wege zuverlässig erreichbar bleiben.
02
Streudienst bei Glätte
Bei Eis und Glätte werden die vereinbarten Flächen mit geeignetem Streumaterial behandelt.
Je nach Fläche und Vereinbarung kommen geeignete Streumittel zum Einsatz.
03
Glättebekämpfung
Nicht nur Schnee kann Wege gefährlich machen. Auch Reif, gefrierende Nässe oder Eisregen können innerhalb kurzer Zeit glatte Flächen verursachen.
Der Winterdienst berücksichtigt deshalb nicht ausschließlich sichtbaren Schneefall, sondern auch die vereinbarte Glättebekämpfung.
Betreuungsmodell
Saisonvertrag oder Winterdienst nach Absprache?
Für regelmäßige Betreuung
01
Saisonvertrag
Wer während des gesamten Winters möglichst wenig organisatorischen Aufwand haben möchte, kann einen Saisonvertrag vereinbaren.
Die zu betreuenden Flächen und Leistungen werden vorher festgelegt.
- fest vereinbarte Flächen;
- planbare Betreuung über die Wintersaison;
- kein neuer Auftrag nach jedem Schneefall;
- feste Ansprechpartner;
- nachvollziehbare Kosten.
Das bietet besonders Vermietern, Hausverwaltungen und Gewerbekunden mehr Planungssicherheit.
Vorteile:
Für kurzfristigen Bedarf
02
Einzelner Einsatz
Ein Winterdienst nach individueller Absprache kann sinnvoll sein, wenn Sie nur vorübergehend Unterstützung benötigen.
Zum Beispiel:
- während eines Urlaubs;
- bei Krankheit;
- bei angekündigtem starken Schneefall;
- für einzelne Grundstücke oder Flächen.
Die Verfügbarkeit kurzfristiger Einsätze hängt von Wetterlage und bereits bestehenden Aufträgen ab.
Verantwortung
Räum- und Streupflicht in Braunschweig
01
Verantwortung
Eigentümer und Vermieter müssen sich im Winter damit beschäftigen, wer für die Räumung und das Streuen der angrenzenden Flächen verantwortlich ist.
02
Regelungen der Stadt
Welche Flächen betroffen sind und zu welchen Zeiten geräumt oder gestreut werden muss, richtet sich unter anderem nach den aktuell geltenden Regelungen der Stadt Braunschweig und der konkreten Situation am Grundstück.
03
Übertragung an Dienstleister
Die praktische Durchführung des Winterdienstes kann vertraglich an einen Dienstleister übertragen werden.
Die Regeln in Braunschweig im Überblick
Wann muss in Braunschweig geräumt und gestreut sein?
Werktags zwischen 7:00 und 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8:00 und 22:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfach zu räumen.
Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?
Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege sind auf mindestens 1,20 m Breite freizuhalten. Zugänge zu den angrenzenden Grundstücken müssen mindestens 0,80 m breit geräumt sein.
Wohin mit dem geräumten Schnee?
Der Schnee gehört an den Fahrbahnrand oder in den Vorgarten – nicht in den Rinnstein, nicht auf Abläufe und nicht vor Ein- und Ausfahrten. In längeren Schneewällen ist mindestens alle 5 Meter eine Lücke von einer Schaufelbreite freizuhalten.
Darf Streusalz verwendet werden?
Auftausalz ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind Gehwegtreppen und Rampen im erforderlichen Umfang. Wir streuen deshalb mit abstumpfenden Mitteln.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Räumpflicht?
Eine nicht ordnungsgemäße Durchführung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Hinzu kommt die zivilrechtliche Haftung bei Glätteunfällen.
Angaben nach den Winterdienst-Hinweisen der ALBA Braunschweig GmbH und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Braunschweig, Stand August 2026.
Wir übernehmen die vereinbarten Räum- und Streuarbeiten – ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung.
Bitte prüfen Sie bei rechtlichen Fragen die aktuell gültige Straßenreinigungssatzung der Stadt Braunschweig beziehungsweise lassen Sie sich fachlich beraten.
Die Maße im Überblick
Schematische Draufsicht eines Anliegergrundstücks in Braunschweig: Gehweg mindestens 1,20 m, Zugang mindestens 0,80 m, Schnee an den Fahrbahnrand oder in den Vorgarten – mit einer Lücke von Schaufelbreite alle 5 Meter.
Für Vermieter & Verwaltungen
Winterdienst für Vermieter und Hausverwaltungen
Bei mehreren Wohnungen oder Objekten wird Winterdienst schnell zu einer organisatorischen Aufgabe.
Wir betreuen nach Vereinbarung unter anderem:
- Mehrfamilienhäuser;
- Mietobjekte;
- kleinere Wohnanlagen;
- Gewerbeobjekte;
- Park- und Zufahrtsflächen;
- Hauseingänge und Verbindungswege.
Für Hausverwaltungen können mehrere Objekte und wiederkehrende Leistungen abgestimmt werden.
Sie erhalten auf Wunsch ein Foto-Update vor beziehungsweise nach dem Einsatz, damit Sie den Zustand der betreuten Flächen auch dann nachvollziehen können, wenn Sie selbst nicht vor Ort sind.
Für Mehrfamilienhäuser & Mietobjekte
Transparente Kalkulation
Was kostet Winterdienst in Braunschweig?
Die Kosten für einen Winterdienst hängen insbesondere von der Fläche, dem gewünschten Leistungsumfang, der Erreichbarkeit und dem Betreuungsmodell ab.
Deshalb nennen wir keinen Fantasiepreis, der später nicht zum Grundstück passt.
Zur Orientierung: Winterdienst für Gehwege wird in Braunschweig üblicherweise pro laufendem Meter Gehweg und Wintersaison abgerechnet. Der Meterpreis sinkt mit der Länge – kurze Wege liegen am oberen Ende der Spanne, lange Strecken deutlich darunter.
Marktüblich sind in Braunschweig rund 13 bis 26 Euro brutto pro laufendem Meter und Saison. Für ein Einfamilienhaus mit etwa 25 Metern Gehweg liegt die Größenordnung damit bei rund 350 bis 650 Euro brutto für die gesamte Wintersaison.
Diese Werte sind eine Marktorientierung, kein Angebot. Ihren verbindlichen Preis nennen wir nach kurzer Klärung der Fläche – vor Auftragserteilung.
Wir klären zunächst:
01
Welche Fläche soll betreut werden?
02
Welche Leistungen werden benötigt?
03
Einzelauftrag oder Saisonbetreuung?
04
Gibt es Besonderheiten auf dem Grundstück?
Danach erhalten Sie ein passendes Angebot.
So wissen Sie vor Auftragserteilung, womit Sie rechnen können.
Zwei Rechte Hände ist betrieblich haftpflichtversichert.
Einsatzgebiet
Winterdienst in Braunschweig und Umgebung
≈ 10 km
rund um Braunschweig
Unser Einsatzgebiet umfasst Braunschweig und einen Umkreis von ungefähr 10 km.
Je nach Auftrag betreuen wir unter anderem Objekte in:
Innenstadt
Östliches Ringgebiet
Westliches Ringgebiet
Viewegsgarten-Bebelhof
Heidberg-Melverode
Stöckheim-Leiferde
Rautheim
Volkmarode
Waggum
Bienrode
Querum
und angrenzende Bereiche.
Sie sind unsicher, ob Ihr Objekt im Einsatzgebiet liegt?
Fragen Sie einfach mit Ihrer Adresse an.
Ganzjährige Objektbetreuung
Gartenpflege im Sommer. Winterdienst im Winter.
Wer eine Immobilie das ganze Jahr über betreuen lassen möchte, kann Winterdienst und Gartenpflege miteinander kombinieren.
Im Frühjahr und Sommer kümmern wir uns beispielsweise um Grünflächen, Hecken und Außenbereiche. Im Winter übernehmen wir die vereinbarten Räum- und Streuarbeiten.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Braunschweig
Ab wann muss Schnee geräumt werden?
Die konkreten Pflichten und Zeiten richten sich nach den aktuell geltenden kommunalen Regelungen und der jeweiligen Fläche. Bitte beachten Sie dazu die aktuelle Straßenreinigungssatzung der Stadt Braunschweig. Wir übernehmen die vereinbarte praktische Durchführung des Winterdienstes, keine Rechtsberatung.
Kann ich meine Räum- und Streupflicht an einen Dienstleister übertragen?
Die Durchführung kann grundsätzlich vertraglich organisiert und an einen Dienstleister übertragen werden. Welche Kontroll- oder sonstigen Pflichten beim Eigentümer verbleiben, sollte im konkreten Fall geprüft werden.
Was kostet Winterdienst in Braunschweig?
Das hängt von Größe und Art der Fläche sowie vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Nach kurzer Klärung der Situation erstellen wir ein individuelles Angebot.
Kann ich kurzfristig Winterdienst buchen?
Wenn Kapazitäten frei sind, sind auch kurzfristige Einsätze möglich. Bei starkem Schneefall haben bereits vereinbarte Saisonaufträge jedoch Vorrang.
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen?
Ja. Neben privaten Grundstücken können auch Mehrfamilienhäuser, Mietobjekte und kleinere Gewerbeobjekte regelmäßig betreut werden.
Weitere Leistungen in Braunschweig
Verstopfte Abflüsse, Siphons und zugängliche Rohrleitungen.
Hecken, Rasen, Laub und Unkraut – einmalig oder im Turnus.
Möbelmontage, Fenster- und Türmontage, Beleuchtung, Fahrzeugpflege.
Den nächsten Schneefall lieber entspannt abwarten?
Senden Sie uns kurz die Adresse und die Flächen, für die Sie Winterdienst benötigen.
Wir prüfen, ob das Objekt in unserem Einsatzgebiet liegt und welche Betreuung sinnvoll ist.
